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Coronavirus: Pfadiaktivitäten bis auf weiteres in kleineren Gruppen – kantonale Regelungen beachten

29. Oktober 2020


Die Ausgangslage rund um das Coronavirus ändert sich zurzeit laufend. Gestern Mittwoch hat der Bundesrat neue Vorgaben erlassen. Die Verschärfungen des Bundes haben auch Auswirkungen auf die Pfadi: In der kommenden Zeit finden Pfadiaktivitäten in kleineren Gruppen statt. Weiterhin muss bei jeder Aktivität ein Schutzkonzept umgesetzt werden.

Herausfordernd ist, dass teilweise gleichzeitig Vorgaben des Bundes sowie auch Vorgaben der Kantone beachtet werden müssen. Mit dieser Mitteilung orientieren wir euch über die Auswirkungen der seit heute Donnerstag, 29. Oktober, geltenden Regelungen des Bundes und das entsprechend angepasste Schutzkonzept für Pfadiaktivitäten.

In einzelnen Kantonen ist es jedoch so, dass die kantonalen Regelungen strengere Auflagen enthalten als jene des Bundes. Die kantonal geltenden Regelungen müssen selbstverständlich ebenfalls umgesetzt werden, bitte orientiert euch diesbezüglich an der Kommunikation eures Kantonalverbands.

Einschränkungen bei der Personenzahl pro Aktivität

Die Pfadibewegung Schweiz orientiert sich an den geltenden Vorgaben für sportliche Freizeitaktivitäten. Im Schutzkonzept Pfadiaktivitäten sind ab sofort maximale Personenzahlen pro Aktivität definiert:

Es nehmen maximal 15 Teilnehmende (exkl. Leitungsteam) an einer Aktivität teil. Für Aktivitäten mit über 16-jährigen Teilnehmenden gilt aufgrund der rechtlichen Vorgabe eine maximale Personenanzahl von 15 (inkl. Leitungsteam).

Es ist uns bewusst, dass die Pfadi die maximale Personenzahl für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren strenger auslegt als gesetzlich vorgegeben. Als Pfadi tragen wir eine gesellschaftliche Verantwortung, die können wir wahrnehmen, indem auch wir die Anzahl Kontakte verringern. Deshalb, und weil in der Pfadi häufig auch gemischte Altersgruppen miteinander Aktivitäten durchführen, haben wir uns für eine einheitliche Regelung entschieden. Es ist uns bewusst, dass die rasche Umsetzung der neuen Vorgabe in einzelnen Situationen herausfordernd sein kann.

Verzicht auf Singen und Sprechgesänge

Beim Singen werden besonders viele Tröpfchen ausgestossen und die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus ist entsprechend grösser. Der Bundesrat hat Proben und Auftritte von Chören im Freizeitbereich explizit verboten, weshalb wir diese Vorgabe auch auf die Pfadi anwenden. Bitte verzichtet bis auf weiteres aufs Singen am Lagerfeuer, Sprechgesänge zur Begrüssung und Verabschiedung oder ähnliche Aktivitäten.

Anpassung Schutzkonzept für Pfadiaktivitäten

Gemäss den neuen Vorgaben zur Gruppengrösse und Verbot von Singen und Sprechgesängen haben wir das Schutzkonzept für Pfadiaktivitäten angepasst.

Bei Pfadiaktivitäten solltet ihr zudem unbedingt folgende Punkte beachten:

  • Anwesenheitslisten bei allen Aktivitäten führen.
  • Aktivitäten draussen durchführen, auch bei schlechtem Wetter. Wenn ihr den Abstand nicht einhalten könnt, ab 12 Jahren auch draussen eine Maske tragen.
  • Bei Aktivitäten in geschlossen Räumen Abstände einhalten und ab 12 Jahren eine Maske tragen.
  • Möglichst kontaktfreie Aktivitäten planen und die Pfadis altersgerecht bezüglich des Einhaltens der Abstände sensibilisieren.
  • Essen von den Teilnehmenden mitbringen lassen und nicht teilen. Beim Essen am gleichen Platz bleiben und nicht die Tische oder Stühle wechseln.
  • Planungssitzungen («Höcks») vorzugsweise digital durchführen und eine Maske tragen, falls ein physisches Treffen unvermeidbar ist.
  • Von öffentlichen Veranstaltungen absehen.
  • Die Teilnahme an einer Pfadiaktivitäten basiert auf Freiwilligkeit. Trotz aller Schutzmassnahmen stellt eine Pfadiaktivität ein gewisses Risiko für eine Ansteckung dar. Das soll den Leitenden, Teilnehmenden sowie Eltern bewusst sein. Entscheide für oder gegen eine Teilnahme werden respektiert.

Pfadilager und Ausbildungskurse

Die Anpassung des Schutzkonzepts für Pfadilager werden wir anhand der Empfehlungen und Vorgaben des Bundesamts für Sport BASPO vornehmen. Aktuell warten wir noch auf die entsprechende Kommunikation, informieren euch aber, sobald wir die nötigen Änderungen am Schutzkonzept vornehmen konnten. Wir empfehlen weiterhin dringend, keine Pfadiaktivitäten mit Übernachtung durchzuführen, da das gemeinsame Übernachten in einer Unterkunft (sowie auch das gemeinsame Abend- oder Morgenessen) ein erhöhtes Risiko für die Übertragung des Coronavirus darstellt.

Aus- und Weiterbildungskurse haben einen grossen, nachhaltigen Wert für die Pfadibewegung und entsprechend wichtig ist deren Durchführung. Die Kernaufgabe Ausbildung + Betreuung der PBS steht in Kontakt mit dem BASPO für weiterführende Abklärungen, wie Kurse in den nächsten Monaten aussehen könnten (digital, teil-digital, mit Übernachtungen und entsprechenden Schutzkonzepten usw).

Wir sind davon überzeugt, dass die Pfadi mit einem – wenn auch sehr eingeschränkten – Angebot für Kinder und Jugendliche gerade auch in diesen Zeiten einen Mehrwert für die Gesellschaft sowie einzelne Familien darstellt. Trotz aller Einschränkungen können wir mit unseren Mitgliedern in Kontakt bleiben. Aktivitäten in Kleingruppen stellen auch eine Chance dar, den Zusammenhalt zu stärken und massgeschneidertes Pfadiprogramm anzubieten – zum Beispiel im Bereich der Pfaditechnik: Viele gute Ideen findet ihr auf der Pfaditechnik-Plattform der PBS.

Wir hoffen sehr, dass wir Pfadi auch in den nächsten Monaten mit Treffen in kleineren Gruppen, digitalem Austausch und viel Freude und Motivation weiter durchführen können. Herzlichen Dank für euer aller Engagement!

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