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Coronavirus: Neue Empfehlungen für Pfadiaktivitäten ab 1. März 2021

1. März 2021

Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 1. März 2021: Die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport- und Kulturbereich wird von 16 auf 20 Jahre angehoben (vgl. Covid-19 Verordnung Besondere Lage Art. 6e und 6f). Dieser Entscheid sowie die weiteren Lockerungen ab dem 1. März haben auch positive Effekte auf den Pfadibetrieb.

Pfadiaktivitäten in konstanten Gruppen planen

Die PBS verzichtet ab dem 1. März 2021 im Schutzkonzept auf eine maximale Gruppengrösse für Pfadiaktivitäten. Dies entspricht den geltenden gesetzlichen Grundlagen aus der Covid-19-Verordnung. Weiter empfiehlt die PBS ab dem 1. März:

  • Pfadiaktivitäten sollen in möglichst konstanten Gruppen stattfinden. So können die Kontakte beschränkt und die Vermischung verschiedener Gruppen, insbesondere verschiedener Altersstufen, vermieden werden.
  • Die Anzahl der Leitenden richtet sich daran, ein sinnvolles Betreuungsverhältnis für die Teilnehmenden zu gewährleisten – so wie dies bei Pfadiaktivitäten ohne Einschränkungen auch gemacht wird.
  • Für Leitende gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Teilnehmende müssen keine Masken mehr tragen.
  • Für Aktivitäten der Roverstufe sind Schutzmassnahmen gemäss den geltenden rechtlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten. Die PBS empfiehlt Rovergruppen, sich weiterhin auf «Gute-Tat-/Service-Aktivitäten» in Kleingruppen zu beschränken. Aus rechtlicher Perspektive sind sportliche und kulturelle Roveraktivitäten im Freien erlaubt. Bei Roveraktivitäten mit Personen älter als Jahrgang 2001 haben jedoch die Erleichterungen für Kinder und Jugendliche keine Gültigkeit. Das heisst: Wenn teilnehmende Personen älter als Jahrgang 2001 sind, dürfen sich draussen nicht mehr als 15 Personen treffen und es herrscht Maskenpflicht, wenn der vorgegebene Abstand nicht eingehalten werden kann.

Die PBS hat das Schutzkonzept für Pfadiaktivitäten entsprechend der neusten Regelungen und Empfehlungen angepasst. Für alle Abteilungen sind auch weiterhin allfällige Kommunikationen und Vorgaben des Kantonalverbands bindend.

Weiterhin bewusst planen und handeln

Wir empfehlen, auch mit den kommenden Lockerungen, bei der Planung von Pfadiaktivitäten die Risiken jeweils sorgfältig abzuwägen. Für alle Pfadiaktivitäten bleiben aus unserer Sicht folgende Punkte aus dem Schutzkonzept zentral:

  • Aktivitäten weiterhin nur im Freien
  • Höcks weiterhin digital
  • Möglichst kontaktfreie Aktivitäten planen, bei denen Abstände eingehalten werden können
  • Einhaltung gängiger Hygieneregeln
  • Verzicht auf Aktivitäten mit Übernachtung

Veranstaltungen, welche über die klassischen Pfadiaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zwanzig Jahre hinausgehen (z. B. Generalversammlungen, APV-Treffen, Theatervorführungen mit Erwachsenen im Publikum, Roverfeste, …), bleiben auch im Kontext der Pfadi rechtlich verboten. Bei solchen Anlässen ist weiterhin eine digitale Durchführung oder Verschiebung vorzusehen.

Ausblick auf die Lagersaison

Verbunden mit der Kommunikation vom vergangenen Mittwoch sendet der Bundesrat zudem positive Signale hinsichtlich der Durchführung von Lager. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass an Auffahrt, Pfingsten und im Sommer Lager möglich sein werden und empfehlen euch, die Lagervorbereitung planungsgemäss anzugehen. Im Sinne der Planungssicherheit empfehlen wir jedoch, Lager in eher kleineren Gruppen sowie vorzugsweise im Freien zu organisieren.

Aktuelle Vorgaben und Empfehlungen für Pfadi-Ausbildungskurse findet ihr auf der Website der PBS unter «Pfadikurse und Corona».

Wir freuen uns, dass der Bundesrat den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz Rechnung trägt und Organisationen wie der Pfadi ermöglicht, wieder mehr Angebote und Aktivitäten anzubieten. Nutzen wir diese Chance, in dem wir uns bewusst entscheiden und Verantwortung tragen.

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