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Coronavirus: Auswirkungen der ausgeweiteten Zertifikatspflicht auf die Pfadi

13. September 2021

Aufgrund der angespannten Lage rund um das Coronavirus hat der Bundesrat ab dem 13. September die Zertifikatspflicht ausgedehnt. In den nächsten Monaten benötigen Personen über 16 Jahren in vielen Lebensbereichen das Covid-Zertifikat. Dieses dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat (Selbsttests ausgenommen). Die Ausweitung der Zertifikatspflicht hat auch Auswirkungen auf die Pfadi. Gerne informieren wir euch im Folgenden darüber.

Dringende Empfehlung: Pfadi findet (wieder) draussen statt

Glücklicherweise bleiben die Einschränkungen für Pfadiaktivitäten im Freien sehr gering: Basierend auf den neusten Entscheiden des Bundesrats gibt es diesbezüglich keine Veränderungen im Schutzkonzept für Pfadiaktivitäten.

Das Schutzkonzept kann nur noch für Aktivitäten im Freien angewendet werden. Deutlich herausfordernder sind die Rahmenbedingungen für Aktivitäten in Innenräumen (siehe nächster Abschnitt), für die jeweils ein eigenes Schutzkonzept erstellt werden muss. Deshalb empfehlen wir euch dringend, Aktivitäten und Anlässe wieder möglichst ausschliesslich im Freien durchzuführen. Wir sind überzeugt, dass es euch gelingen wird, mit Kreativität auch klassische «Indoor-Anlässe» wie Elternabende oder Unterhaltungsabende ins Freie zu verlegen.

Umgang mit dem Zertifikat bei Anlässen und Aktivitäten in Innenräumen

In Ausnahmefällen können weiterhin Aktivitäten in Innenräumen angebracht sein. In vielen Fällen (Ausnahmen siehe unten) muss in diesem Zusammenhang in den nächsten Monaten jedoch bei Personen ab 16 Jahren vor Beginn einer Aktivität das Covid-Zertifikat geprüft werden.

Gemäss Art. 14 der Covid-19-Verordnung besondere Lage kann bei Anlässen in Innenräumen auf den Einsatz des Zertifikats verzichtet werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Anzahl Personen (inkl. Teilnehmende jeder Stufe, Leitende, Helfende und Besucher*innen) beträgt 30 oder weniger.
  • Sämtliche teilnehmenden Personen werden namentlich erfasst.
  • Die Räumlichkeiten sind höchstens zu zwei Drittel ihrer Kapazität besetzt.
  • Alle Personen ab 12 Jahren tragen eine Gesichtsmaske.
  • Der erforderliche Abstand wird nach Möglichkeit eingehalten.
  • Es werden keine Speisen und Getränke konsumiert.

Die Anwendung und Überprüfung des Zertifikats sind grundsätzlich einfach. Es wird ausschliesslich ein Smartphone sowie die kostenlose «COVID Certificate Check»-App benötigt. Weitere Informationen dazu findet ihr auf der Website des Bundesamts für Gesundheit.

Bei sämtlichen Aktivitäten in Innenräumen muss ein eigenes, spezifisch auf den Anlass ausgelegtes Schutzkonzept gemäss Art. 10 der Covid-19-Verordung ausgearbeitet werden. Die Vorgaben zur Anzahl maximal teilnehmenden Personen mit Zertifikat bleiben gleich: Mit Sitzpflicht 1000 Personen, ohne Sitzpflicht 500 Personen. Zudem dürfen die Räumlichkeiten weiterhin höchstens zu zwei Drittel ihrer Kapazität belegt sein.

Lager / Aktivitäten mit Übernachtungen / Kurse

In einem Lager sind Gruppen über längere Zeit unter sich, haben fast keinen Kontakt zur Aussenwelt, aber viel Kontakt unter sich. Es ist daher darauf zu achten, dass möglichst niemand mit einer Covid Erkrankung teilnimmt. Tests vor Beginn des Lagers minimieren dieses Risiko. Basierend auf den Vorgaben des Bundesamts für Sport sind die folgenden Richtlinien zu berücksichtigen:

  • Personen unter 16 Jahre: Maximal 48 Stunden vor Lagerbeginn auf Corona testen (lassen). Sofern dies vor Lagerbeginn organisatorisch möglich ist, sind beim Testen Antigen-Schnelltests oder gepoolte Speichel-PCR-Tests zu nutzen. Bei vollständig geimpften sowie genesenen Personen (bis 6 Monate nach der Infektion) kann auf einen Test verzichtet werden.
  • Personen über 16 Jahre: Alle Teilnehmenden und alle Leitenden müssen neu bei sämtlichen Aktivitäten mit Übernachtungen zu Aktivitätsbeginn (Lager, Kurs, Weekend etc.) über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen. Die Leitenden sind verpflichtet, das Zertifikat zu Beginn des Lagers von allen Teilnehmenden zu überprüfen. Die PBS hat das weiterhin benötigte Schutzkonzept für Pfadilagerentsprechend angepasst. Bitte informiert die Personen über 16 Jahren entsprechend.

Generell: Kostenpflichtige Tests ab dem 1. Oktober 2021

Der Bundesrat hat am 26. August 2021 entschieden, dass die Covid-Tests für Personen über 16 Jahren ab dem 1. Oktober kostenpflichtig sind. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer für die Kosten aufkommt, wenn eine ungeimpfte Person über 16 Jahre für Pfadiaktivitäten einen Test machen muss. Mit Blick auf die obenstehenden Aussagen gehen wir davon aus, dass dies insbesondere bei Lagern und Kursen ein Thema ist. Wir empfehlen euch, hierzu in der Abteilung respektive im Leitungsteam bei Bedarf eine Auslegeordnung zu machen und zu definieren, unter welchen Bedingungen die Abteilung in Einzelfällen die Kosten für den Test übernehmen kann. Kriterien können dabei insbesondere Wichtigkeit einer Teilnahme aus Sicht der Abteilung oder der Spielraum im Budget sein.

Uns ist bewusst, dass die Ausdehnung der Zertifikatspflicht für Leitende ein zusätzlicher Aufwand ist und dass die rechtlichen Vorgaben zu Diskussionen mit Eltern, Teilnehmenden und Verantwortlichen führen können. Nichtsdestotrotz sind wir sehr froh, dass Pfadi auch in der aktuellen Situation mit gestiegenen Fallzahlen weiterhin möglich ist. Trotz der ausgedehnten Zertifikatspflicht können Kinder und Jugendliche weiterhin einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachgehen. Dazu leistet ihr einen wesentlichen Beitrag. Danke!

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