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Leicht angepasste Schutzkonzepte

2. Juli 2020

Die letzten Lockerungen der Massnahmen gegen das neue Coronavirus haben es erlaubt, am 29.6. das Schutzkonzept für Aktivitäten leicht anzupassen. Konkret wurden die 2m Abstand und die 10m2 Fläche pro Person in Räumen gestrichen. Damit gelten ausserhalb der eigentlichen Aktivität die vom Bund empfohlenen 1.5m Mindestabstand. Im Schutzkonzept für Lager wurde die Maskentragepflicht im ÖV ab dem 6.7. ergänzt. | https://pfadi.swiss/de/schutzkonzept-aktivitaet/ | https://pfadi.swiss/de/schutzkonzept-lager/

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