Der neue Branchenstandard von Swiss Olympic
Der «Branchenstandard für den Schweizer Sport» wurde im Auftrag des BASPO von Swiss Olympic entwickelt und fasst zusammen, was Swiss Olympic von den Sportverbänden in den Bereichen Organisationsführung und Ethik erwartet.
Da die Pfadibewegung Schweiz ein Sportverband und somit Partnerorganisation von Swiss Olympic ist, gelten die Bestimmungen aus dem Branchenstandard auch für die Abteilungen und teils für Kantonalverbände und Regionen.
Swiss Olympic begründet und kontextualisiert den Branchenstandard wie folgt:
«Sportorganisationen erfüllen vielfältige und wertvolle Aufgaben und profitieren deshalb von öffentlicher und privater Unterstützung. Diese Unterstützungsleistungen sind jedoch an Erwartungen geknüpft: Erwartungen an die gute Organisationsführung, an den Umgang untereinander, im Besonderen mit Minderjährigen, und an Massnahmen zum Schutz der Umwelt. Der ‘Branchenstandard für den Schweizer Sport’ fasst die grundlegenden und wesentlichen Erwartungen an die Sportorganisationen zusammen. Er wird ergänzt durch die im Ethik-Statut festgehaltenen individuellen Verhaltenspflichten für die Menschen.»
Wer muss was tun?
Die Vereine und Verbände wurden von Swiss Olympic in verschiedene Kategorien eingeteilt, je nachdem, wie gross sie sind, und ob sie Bundesbeiträge (J+S-Gelder) erhalten.
Mit der folgenden Grafik kann eingeordnet werden, in welche Kategorie eine Abteilung, ein Kantonalverband oder eine Region fällt. Die entsprechenden Kategorien (C und D) werden weiter unten genauer erklärt.
(Die Kategorien A und B sind für die Kantonalverbände, Abteilungen und Regionen nicht relevant und werden deshalb hier nicht genannt. Der Einfachheit halber und um Missverständnisse zu vermeiden wurde aber die Buchstaben-Zuordnung von Swiss Olympic übernommen und nicht angepasst.)
* z.B. für Ausbildungskurse auf kantonaler Ebene bzw. Regionsebene
Kategorie C
Die meisten Abteilungen, Kantonalverbände und auch Regionen gelten als «Vereine und Sportorganisationen mit Bundesbeiträgen» (Kat. C), da sie J+S-Gelder erhalten. Entsprechend dieser Einteilung müssen die Vereine Anforderungen erfüllen, die je nach Einteilung unterschiedlich sind. Die Anforderungen aus dem Branchenstandard sind in drei Bereiche aufgeteilt. Die Aufgaben in Bereich 1 und 2 sind bis zum Ablauf einer Frist zu erledigen, Bereich 3 beinhaltet laufende bzw. wiederkehrende Aufgaben.
Wichtig: Falls eine Abteilung keine J+S-Gelder bezieht, fällt sie in die Kategorie «Weitere Vereine und Sportorganisationen» und hat andere Anforderungen zu erfüllen. Siehe «Kategorie D».
Hier ist erklärt, was für Kantonalverbände, Abteilungen und Regionen gilt, die in die Kategorie C fallen:
Bereich 1: Statuten-Anpassungen
Die Abteilungen müssen ihre Statuten gemäss dem Branchenstandard anpassen. Dies ist bis zum 1. Januar 2026 zu erledigen. Mehr Infos findet ihr im Abschnitt «Beispielstatuten».
Bereich 2: Veröffentlichung von Dokumenten
Der Branchenstandard gibt vor, dass gewisse Dokumente, die für den Verein relevant sind, veröffentlicht werden. Für Abteilungen sind dies:
- Statuten
- Organisationsstruktur
- Traktanden und Protokolle des obersten Vereinsorgans (Mitgliederversammlung/Abteilungsrat)
Diese Dokumente bzw. Informationen können entweder auf der Webseite, in einem Mitglieder-Bereich online oder durch direkte Zustellung an alle Mitglieder des Vereins veröffentlicht werden.
Bereich 3: Laufende und wiederkehrende Aufgaben
Diese Aufgaben müssen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt erledigt sein, sondern sollten laufend oder immer wieder bearbeitet werden.
Die einzige Aufgabe, die in der PBS nicht bereits umgesetzt wird, ist der Ethik-Check:
Ethik-Check
Der Ethik-Check ist ein von Swiss Olympic erstelltes Online-Tool, mit dem kontrolliert werden kann, wie gut ein Verein Ethik-Standards bereits umsetzt. Die Fragen im Check sind für den Pfadi-Kontext teils gut anwendbar, teils weniger (z.B. bei Fokus auf Athlet*innen, Spitzensport etc.).
Die PBS empfiehlt, den Ethik-Check einmal pro Jahr durchzuführen und zu notieren, welche Themen in der eigenen Abteilung bzw. im eigenen Kantonalverband/Bezirk/Region noch nicht genügend behandelt werden.
> Abteilungen:
Da es sich beim Ethik-Check um eine Tätigkeit handelt, die die Abteilung aus rechtlichen Gründen regelmässig umsetzen muss, ist empfohlen, dass die Abteilungsleitenden den Ethik-Check gemeinsam mit dem Abteilungspräsidium/dem Abteilungsvorstand/dem Abteilungskomitee durchführen. Coaches können beratend zur Seite stehen und falls nötig unterstützen, die Verantwortung für die regelmässige Umsetzung müsste aber bei den Organen der Abteilung liegen.
> Regionen/Bezirke/Kantonalverbände:
Da es sich beim Ethik-Check um eine Tätigkeit handelt, die der KV/die Region/der Bezirk aus rechtlichen Gründen regelmässig umsetzen muss, ist empfohlen, dass er von der Kantonsleitung in Zusammenarbeit mit dem Vorstand, Präsidium oder anderen zuständigen Personen durchgeführt wird.
Beispielstatuten
Die Beispielstatuten aus der ALPHA-Broschüre wurden für die Umsetzung des Branchenstandards angepasst. Alle neuen Inhalte sind gelb markiert. Kursiv markierte Textbausteine können selbst noch angepasst werden.
Wichtig: Die Beispielstatuten sind nicht aktuell und enthalten auch Teile, die für die Abteilungs- und Kantonalverbands-Statuten nicht Pflicht sind. Die Abteilungen/KV sollen nun also nur auf die gelb markierten, neuen Passagen achten, und den Rest des Textes einfach als Hilfe verstehen, wo die neuen Passagen in etwa hingehören.
Einige Kantonalverbände und Regionen haben eigene, auf den jeweiligen Verein angepasste Musterstatuten. Falls dies auf euch zutrifft, sollen sich die Abteilungen natürlich nach wie vor an diese halten, und die vom Branchenstandard geforderten Inhalte ergänzen.
Man kann die neuen Formulierungen aus den Beispielstatuten 1 zu 1 übernehmen, oder aber mit den bestehenden Bestimmungen vergleichen und ggf. nur das übernehmen, was nicht bereits festgehalten ist.
Hier die Links zu den Beispielstatuten:
- Bereinigte, aktuelle Version
- Version im Änderungsmodus (hier ist sichtbar, was zwischen Dez. 2024 und Feb. 2025 geändert wurde)
Es dürfen keine Widersprüche aus den bestehenden Statuten und den neuen Ergänzungen entstehen. Wenn in den bestehenden Statuten strengere Vorgaben stehen (z.B. bezüglich Amtszeitbeschränkung o. Ä.), dürfen diese natürlich so gelassen werden.
Zeitplan
Für die Statutenänderungen (Bereich 1) und für die zu veröffentlichenden Dokumente (Bereich 2) ist die Frist der 1. Januar 2026.
Das heisst:
Alle Abteilungen, KV und Regionen, die in Kategorie C fallen, müssen die Statuten-Änderungen an ihrer Mitgliederversammlung bzw. ihrem Abteilungsrat im Jahr 2025 umsetzen. Dabei müssen sie die entsprechenden Fristen für die Eingabe von Traktanden und Statuten-Änderungen aus den eigenen Statuten beachten.
Kategorie D
Falls ihr als Kantonalverband oder Region J+S-Gelder erhält (z.B. via Ausbildungskurse auf kantonaler Ebene), müsst ihr dieselben Anforderungen wie die Abteilungen erfüllen (Kategorie C) und diese ebenfalls bis 1.1.2026 umsetzen.
Kantonalverbände und Regionen, die selbst keine J+S-Gelder erhalten, gelten als «Weitere Vereine und Sportorganisationen» (Kat. D) und haben weniger Vorgaben zu beachten.
Swiss Olympic empfiehlt grossen Vereinen mit Umsatz über CHF 250'000 oder mehr als 300 Mitgliedern, sich ebenfalls an die Vorgaben für «Vereine und Sportorganisationen mit Bundesbeiträgen» (Kat. C) zu halten. Die PBS unterstützt diese Empfehlung.
Vorgaben für Vereine und Verbände der Kategorie D
Allgemeines
- Verankerung einer Revisionsstelle in den Statuten (Laienrevision möglich)
- Anerkennung der Ethik-Charta und des Ethik-Statuts in den Statuten
- Veröffentlichung von…
- Statuten
- Organisationsstruktur
- Traktanden und Protokollen des obersten Vereinsorgans (Mitgliederversammlung)
Thema Finanzen
- Erstellen eines Jahresabschlusses nach den Grundsätzen von Art. 957ff OR
- Publikation der geprüften Jahresrechnung (auf der Webseite, im einem Mitgliederbereich online oder durch direkte Zustellung an alle Mitglieder)
- Falls Gelder von der öffentlichen Hand erhalten werden: diese in der Jahresrechnung ausweisen und ihre Verwendung aufzeigen
Thema Datenschutz
- Ist bereits erledigt, wenn ihr die dazugehörigen Vorgaben der PBS erfüllt.
Die genannten Statutenanpassungen und das Veröffentlichen der Dokumente sollten bis zum 1.1.2026 erledigt sein.
Laufende Aufgaben, die nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen sein müssen, sind folgende:
- Massnahmen zum Thema Ethik-Charta/Ethik-Statut
- Massnahmen zum Thema Ethik-Prävention
- Massnahmen zum Thema Gewaltprävention
- Massnahmen zum Thema Suchtprävention
Detaillierte Informationen, wie diese Massnahmen aussehen können, folgen so bald wie möglich.
Hintergrund/Originaldokumente
Die Originaldokumente und Checklisten von Swiss Olympic sind auf der folgenden Webseite zu finden. Sie sind auf Sportvereine und -verbände ausgerichtet und müssen für die Umsetzung in der Pfadi angepasst werden. Für Kantonalverbände, Regionen und Abteilungen sind die Informationen auf dieser Webseite ausreichend, für detailliertere Hintergrund-Informationen können die Originaldokumente natürlich konsultiert werden.
Kontakt / FAQ
Hier werden in Zukunft die meistgenannten Fragen aufgelistet und beantwortet.
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